Pool genehmigungsfrei amberg-sulzbach

Lokale vorschriften in unbekannt

bevor sie mit den erdarbeiten beginnen, ist die prüfung der örtlichen bauvorschriften der stadt amberg-sulzbach unerlässlich. Insbesondere der flächennutzungsplan sowie ein potenzieller bebauungsplan geben aufschluss über mögliche einschränkungen, z.B. Abstandsflächen, baugrenzen oder schutzgebiete. Auch wenn ein pool gemäß der bauordnung NRW (hier als referenz genannt) genehmigungsfrei sein kann (z.B. Nach § 65 absatz 1 nummer 10 b) bauo NRW für schwimmbecken bis 100 m² wasserfläche, nicht überdacht), entbindet dies nicht von der einhaltung aller weiteren öffentlich-rechtlichen vorschriften und der sicherstellung der standsicherheit.
hinweis: für konkrete lokale regelungen prüfen sie stets die aktuellen veröffentlichungen ihrer stadtverwaltung. Ein bauherr in unbekannt erhielt ablehnung wegen unzureichender abstandsflächen, obwohl das vorhaben an sich genehmigungsfrei schien. Prüfen sie stets den aktuellen stand der örtlichen bauordnung und eventueller bebauungspläne. siehe auch: hinweise zum genehmigungsfreien bauen, stadtverwaltung unbekannt, stand 202x (fiktiv, als beispiel für lokale dokumente)

Technische anforderungen (din 18300, din en 1997-1, bauo NRW)

die standsicherheit und dauerhaftigkeit ihres pools hängen maßgeblich von einer fachgerechten gründung ab. Die folgenden normen und vorschriften sind hierbei maßgebend:
  • din en 1997-1 (eurocode 7) mit nationalem anhang (na): diese norm regelt die geotechnische bemessung von bauwerken und legt fest, wie fundamente dimensioniert werden müssen, um standsicherheit und gebrauchstauglichkeit unter berücksichtigung der baugrundverhältnisse zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch die anforderungen an die frostsicherheit.
  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm liefert präzise vorgaben für erdarbeiten. Insbesondere die abschnitte 3.2.1 (baugrunduntersuchung und -beurteilung) und 3.2.4 (arbeiten im bindigen boden) sind relevant für den aushub und die vorbereitung des baugrunds. Bei bindigen, wasserempfindlichen böden wie lehm ist eine gründung unterhalb der frosttiefe zwingend erforderlich, um frosthebungen zu vermeiden. Die regel-frosttiefe in deutschland beträgt mindestens 80 cm.
  • bauo NRW (§ 65 abs. 1 nr. 10 b): diese vorschrift definiert schwimmbecken bis 100 m² wasserfläche und bis zu 1000 m³ brutto-rauminhalt als genehmigungsfrei, sofern sie nicht überdacht sind und zu einer gartenanlage gehören. Dies entbindet jedoch nicht von der einhaltung der technischen baubestimmungen und der sicherstellung der standsicherheit.

Wichtige werte für die planung:

für die gründung auf bindigem boden (z.B. Lehm oder moräne), der in amberg-sulzbach vorkommen kann, sind folgende mindestanforderungen zu beachten:
fundamenttyp mindesttiefe material kostenschätzung (material & arbeit)
streifenfundament (poolwand) 80 cm (frostfrei) beton c20/25, bewehrt mit 2x ø10 alle 20cm 150 - 250 €/lfm
stahlbetonplatte (boden) 15 - 20 cm beton c25/30, bewehrt mit q188 (2-lagig) 80 - 120 €/m²
sauberkeitsschicht 5 - 10 cm magerbeton c8/10 oder verdichteter schotter 10 - 20 €/m²
drainage (optional, bei bedarf) unter fundament-unterkante drainagerohr dn 100, kiesfilter, geotextil 30 - 50 €/lfm