Ab wann braucht man genehmigung für zaun gelsenkirchen
Möchten sie einen zaun in gelsenkirchen errichten und sind unsicher, ab welcher höhe oder beschaffenheit eine genehmigung erforderlich ist?
als ihr erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW helfe ich ihnen, die komplexen vorschriften der bauo NRW und der lokalen satzungen der stadt gelsenkirchen zu navigieren. Eine korrekte planung erspart ihnen nicht nur ärger mit behörden und nachbarn, sondern gewährleistet auch die standsicherheit ihrer anlage.
Lokale vorschriften in gelsenkirchen
die genehmigungspflicht für zäune und andere einfriedungen in gelsenkirchen richtet sich primär nach der landesbauordnung NRW (bauo NRW) sowie den spezifischen regelungen der stadt gelsenkirchen, die in bebauungsplänen und örtlichen gestaltungssatzungen festgelegt sein können.
wichtiger hinweis: bauliche anlagen sind in gelsenkirchen gemäß § 62 bauo NRW genehmigungsfrei, sofern sie die vorgaben des § 61 bauo NRW und der örtlichen satzungen nicht überschreiten. Dies gilt oft für zäune bis zu einer bestimmten höhe.
für zäune gelten in nordrhein-westfalen und somit auch in gelsenkirchen folgende grundlegende richtwerte, die jedoch durch lokale satzungen abweichen können:
- zäune bis 1,80 m höhe: an der grundstücksgrenze zu nachbargrundstücken sind zäune bis zu einer höhe von 1,80 metern (oberkante zaun zu geländeoberkante) in der regel genehmigungsfrei, sofern sie nicht als massive wände ausgeführt werden und den örtlichen bebauungsplänen nicht widersprechen.
- zäune über 1,80 m höhe: überschreitet ein zaun die höhe von 1,80 metern, ist er meist genehmigungspflichtig.
- zäune an öffentlichen verkehrsflächen: an öffentlichen verkehrsflächen kann die genehmigungsfreie höhe auf 1,00 meter oder 1,20 meter begrenzt sein, um die verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Höhere zäune erfordern hier fast immer eine baugenehmigung.
- spezielle einfriedungen (z.B. Massive wände): massive einfriedungswände, auch wenn sie unter 1,80 meter liegen, können genehmigungspflichtig sein, wenn sie über eine bestimmte länge oder masse verfügen oder als stützwände fungieren.
prüfen sie stets die örtliche bauordnung und den bebauungsplan der stadt gelsenkirchen für ihr konkretes grundstück. diese dokumente sind auf der offiziellen website der stadt gelsenkirchen (z.B. Im bereich "bauen und wohnen" oder "geoportal") einsehbar oder können direkt beim bauamt der stadt gelsenkirchen angefragt werden. Ein blick in das "nachbarrechtsgesetz für das land nordrhein-westfalen (nachbg NRW)" ist ebenfalls essenziell, insbesondere die §§ 23-30 für einfriedungen.
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