Wie hoch darf terrasse sein hamm

Wie hoch darf ihre terrasse in hamm sein? Ein statisches gutachten.

möchten sie eine terrasse in hamm bauen und fragen sich, welche höhenbegrenzungen und fundamentanforderungen insbesondere bei lehmigem boden zu beachten sind? Als erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW beleuchte ich für sie die relevanten aspekte, damit ihr bauvorhaben sicher und regelkonform umgesetzt wird.

Lokale vorschriften in hamm

die zulässige höhe einer terrasse in hamm ist primär durch die örtlichen bebauungspläne und die landesbauordnung NRW (bauo NRW) geregelt. Eine pauschale "maximale höhe" existiert nicht, vielmehr sind die auswirkungen auf abstandsflächen und das erscheinungsbild maßgebend.
gemäß § 65 abs. 1 nr. 15 bauo NRW sind terrassen in der regel genehmigungsfrei, wenn sie nicht die geländeoberfläche um mehr als 1 meter überragen und keine zusätzlichen abstandsflächen erzeugen. überschreitet die geplante terrasse diese höhe oder wirkt sie sich auf die abstandsflächen aus, ist eine baugenehmigung erforderlich. Prüfen sie stets den aktuellen flächennutzungsplan der stadt hamm und die detaillierten "hinweise zum genehmigungsfreien bauen, stadt hamm, ausgabe 2025" (oder die jeweils aktuelle version), welche sie im bauamt der stadt hamm einsehen können.
ein bauherr in hamm erhielt eine ablehnung wegen der geplanten höhe und fehlender anpassung an den geländeverlauf, welche die abstandsflächen zu den nachbargrundstücken beeinflusst hätte. Prüfen sie daher immer frühzeitig die lokalen bestimmungen und klären sie eventuelle genehmigungserfordernisse.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

unabhängig von der zulässigen höhe müssen terrassen auf einem tragfähigen und frostsicheren fundament errichtet werden, um setzungen und schäden durch frosthebung zu vermeiden. Die standsicherheit ist gemäß § 15 bauo NRW zu gewährleisten.
  • frostfreie gründungstiefe: in nordrhein-westfalen beträgt die frostfreie gründungstiefe für fundamente im regelfall mindestens 80 cm unter geländeoberkante. Diese anforderung leitet sich aus den technischen regeln ab, die in der din 18300:2019-09 (vob/c erdarbeiten), abschnitt 3.2.1, sowie den anforderungen an die geotechnik gemäß din en 1997-1 (eurocode 7, teil 1: allgemeine regeln) definiert sind.
  • bodenbeschaffenheit: besonders bei bindigen böden wie lehm in hamm ist die ausreichende gründungstiefe unerlässlich. Lehmböden sind wasserempfindlich und neigen bei frost zu volumenvergrößerung (frosthebung). Eine sachgemäße lastabtragung und eventuell eine drainage sind hier von bedeutung.
  • lastannahmen: die fundamente müssen die eigenlast der terrasse sowie nutzlasten (personen, möbel) und gegebenenfalls schneelasten sicher aufnehmen können.